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Begleitete betriebliche Ausbildung

Eine begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) verfolgt das Ziel, jungen Menschen mit Behinderung eine Ausbildung in einem Betrieb zu ermöglichen.

Zielgruppe

  • Zielgruppe der Maßnahme sind junge Menschen mit Behinderung, die voraussichtlich für eine betriebliche Ausbildung geeignet sind und wegen ihrer Behinderung besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen.

Voraussetzungen

  • Die Zuweisung erfolgt durch die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit Freiburg.

Beschreibung

  • Zielsetzung  von bbA ist die bedarfsgerechte Begleitung der Teilnehmer*innen und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie der anschließende Übergang in Beschäftigung. Die Ausbildungsbegleitung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung.
  • Die Begleitung der Teilnehmer (z. B. durch Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung) erfolgt bedarfsorientiert in enger Abstimmung mit den Teilnehmer*innen und dem Ausbildungsbetrieb.
  • Die begleitende Unterstützung findet außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten/Berufsschulzeiten der Teilnehmer*innen statt, falls erforderlichen auch samstags.
  • Das Angebot umfasst pro Teilnehmer*in im gesamten Ausbildungszeitraum grundsätzlich mindestens drei „Unterrichtsstunden“ pro Woche. Bei höherem Unterstützungsbedarf, z. B. zur Prüfungsvorbereitung, sind wöchentlich bis zu acht Unterrichtsstunden möglich.

Anmeldung

Agentur für Arbeit Freiburg, Reha-Beratung

Lehener Straße 77, 79106 Freiburg
Email: Freiburg.161-RehaSB@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

 

Ausführender Träger

DAA Freiburg
www.daa-freiburg.de

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