Ausbildungszuschuss für Schwerbehinderte und Rehabilitanten bei Aus- und Weiterbildung (§ 73 SGB III).
Zielgruppe
- Für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen in Aus- oder Weiterbildung übernehmen.
Voraussetzungen
- Schwerbehindertenausweis oder Reha-Status des/der Auszubildenden.
Beschreibung
- Der Antrag auf einen Ausbildungszuschuss muss vor Abschluss eines Aus- oder Weiterbildungsvertrages bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit in Freiburg gestellt werden.
Anmeldung
Agentur für Arbeit Freiburg, Reha-Beratung
Lehener Straße 77, 79106 Freiburg
Freiburg.161-RehaSB@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de