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Ausbildungszuschuss für Schwerbehinderte

Ausbildungszuschuss für Schwerbehinderte und Rehabilitanten bei Aus- und Weiterbildung (§ 73 SGB III).

Zielgruppe

  • Für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen oder Schwerbehinderungen in Aus- oder Weiterbildung übernehmen.

Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenausweis oder Reha-Status des/der Auszubildenden.

Beschreibung

  • Der Antrag auf einen Ausbildungszuschuss muss vor Abschluss eines Aus- oder Weiterbildungsvertrages bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit in Freiburg gestellt werden.

Anmeldung

Agentur für Arbeit Freiburg, Reha-Beratung

Lehener Straße 77, 79106 Freiburg
Freiburg.161-RehaSB@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

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