Arbeitshilfen im Betrieb – Arbeitsplatzausstattung (§ 46 Abs. 2 SGB III)
Zielgruppe
- Für Arbeitgeber, bei welchen Menschen mit Behinderungen bereits arbeiten oder eingestellt werden sollen.
Voraussetzungen
- Anstellung von Mitarbeitern mit Behinderung.
Beschreibung
- Aufgrund der Behinderung eines/r Mitarbeiter_in ist eine Ausstattung oder Anpassung des Arbeitsplatzes notwendig, welche über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht.
- Die Arbeitsplatzausstattung kann bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit Freiburg beantragt werden.
Anmeldung
Agentur für Arbeit Freiburg, Reha-Beratung
Lehener Straße 77, 79106 Freiburg
Freiburg.161-RehaSB@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de