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Arbeitsplatzausstattung

Arbeitshilfen im Betrieb – Arbeitsplatzausstattung (§ 50 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX)

Zielgruppe

  • Für Arbeitgeber, bei welchen Menschen mit Behinderungen bereits arbeiten oder eingestellt werden sollen.

Voraussetzungen

  • Anstellung von Mitarbeitern mit Behinderung.

Beschreibung

  • Aufgrund der Behinderung eines/r Mitarbeiter*in ist eine Ausstattung oder Anpassung des Arbeitsplatzes notwendig, welche über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht.
  • Die Arbeitsplatzausstattung kann bei der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit Freiburg beantragt werden.

Anmeldung

Agentur für Arbeit Freiburg, Reha-Beratung

Lehener Straße 77, 79106 Freiburg
Freiburg.161-RehaSB@arbeitsagentur.de
www.arbeitsagentur.de

 

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